Bezirksbeirat
Stuttgart West - Bezirksbeirat - was ist das?
Der Bezirksbeirat:
Nach jeder Gemeinderatswahl werden in den 18 äußeren und den fünf inneren Stadtbezirken
die Bezirksbeiräte neu gebildet. Wie viele Mitglieder das jeweilige Gremium hat, hängt
von der Einwohnerzahl des Stadtbezirks ab. Die Beiräte müssen im jeweiligen Stadtbezirk
wohnen und ortskundig sein. Die 295 Mitglieder aller Bezirksbeiräte werden wie ihre
Stellvertreter/Stellvertreterinnen auf Vorschlag der im Gemeinderat vertretenen Parteien
und Wählervereinigungen durch den Oberbürgermeister bestellt.
Entsprechend dem jeweiligen Ergebnis zur Gemeinderatswahl der im Gemeinderat vertretenen
Parteien im Stadtbezirk werden die Sitze auf die Parteien verteilt.
Die Bezirksbeiräte haben Beratungsfunktion. Sie sollen die
Entscheidungen des Gemeinderats, die den Stadtbezirk betreffen,
vorberaten und Empfehlungen geben.
Die Bezirksbeiräte der Innenstadt werden von ehrenamtlichen
Bezirksvorstehern geleitet.
Dies sind Stuttgart-Mitte, -Nord, -Ost, -Süd und -West.
Die äußeren Stadtbezirke haben einen hauptamtlichen
Bezirksvorsteher: Bad Cannstatt, Birkach, Botnang, Degerloch,
Feuerbach, Hedelfingen, Möhringen, Mühlhausen,
Münster, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Stammheim,
Untertürkheim, Vaihingen, Wangen, Weilimdorf und Zuffenhausen.
nach: Copyright Landeshauptstadt Stuttgart
Komunalpolitisches Mitspracherecht für den Stadtbezirk:
40 Jahre Bezirksbeirat im Stuttgarter Westen
Heute ist es fast schon selbstverständlich, daß sich ein- bis zweimal im Monat 21 Frauen
und Männer ehrenamtlich im Rathaus zusammensetzen, um über Fragen des Stuttgarter
Westens zu beraten. Vor 40 Jahren, als der Stadtbezirk neu eingerichtet worden war und der
Bezirksbeirat mit dem Bezirksvorsteher an der Spitze seine Tätigkeit aufnahm, empfand man
dies anders, denn erstmals hatten die BürgerInnen im Westen damit die Möglichkeit
Einfluß auf die Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu nehmen.
Aus unserem heutigen demokratischen Staat heraus ist es kaum faßbar, daß die Stuttgarter
viele Jahrhunderte hindurch praktisch keinen Einfluß auf ihr Gemeinwesen hatten, denn
Bürgermeister und Rat wurden vom Landesherr eingesetzt. Erst zu Beginn des
19.Jahrhunderts durften Bürgerausschuß und Gemeinderat gewählt werden. Das komunale
Selbstverfassungsrecht wurde 1819 in der württembergischen Verfassung festgeschrieben.
Doch für Stadtteile galt es nicht. Die Bürger im seit der 2.Hälfte des vorigen
Jahrhunderts entstandenen Stuttgarter Westen hatten, außer auf Gemeindeebene, keine
eigene Möglichkeit der komunalpolitischen Mitwirkung. Man behalf sich deshalb mit
Bürgervereinen. Im Westen war 1872 der Bürgerverein für die Feuerseegegend gegründet
worden, der sich u.a. für den Ausbau der Rotenwaldstraße über den Westbahnhof hinaus,
für das Schwabtunnel und für den Bau eines Schwimmbads eingesetzt hat. Die Stadt
bediente sich der Mitglieder von Bürgervereinen kostensparend bei Volkszählungen. Der
Einfluß der Bürgervereine lief über Gemeinderäte, deren Wahl unterstützt wurde.
Gelegentlich entwickelten sich Bürgervereine aber auch zu reinen Vergnügungsvereinen,
zumal sie durch eine Änderung im Wahlrecht an Einfluß verloren, so daß schon 1907
gefordert wurde ihre Zahl in der Innenstadt auf 5 zu beschränken: jeweils einen für
Mitte, West, Ost, Nord und Süd. Die Bedeutung der Arbeit der Bürgervereine wird indirekt
durch die Zielstrebigkeit deutlich, mit der die Nationalsozialisten 1934 diese, wie OB
Strölin es nannte, "Nebenregierungen der Komunalpolitik" auflösten. Den
Kontakt zwischen Stadtverwaltung und Bürger sollten nun extra bestimmte Stadträte und
Vertrauensleute halten.
Beim Wiederaufbau einer demokratischen Selbstverwaltung in Stuttgart nach dem Krieg wurden
die 18 äußeren Stadtbezirke, wo die Mehrheit der Stuttgarter lebte, bevorzugt. Hier
wurden, wie in den Eingemeindungsverträgen vorgesehen, Außenstellen der Verwaltung, die
Bezirksämter, eingerichtet. An ihrer Spitze stand ein hauptamtlicher Bezirksvorsteher.
Den Bürgern sollten damit weite Wege in die Innenstadt erspart werden. Am 1.März 1947
trat die entsprechende Satzung in Kraft. Das Regierungspräsidium hatte dem nur
widerstrebend zugestimmt. Versuchsweise wurde dagegen nur genehmigt, daß dem
Bezirksvorsteher, der wie die Leiter aller anderen städtischen Ämter dem Weisungsrecht
des Bürgermeisteramts unterlag, ein aus ehrenamtlich tätigen Bürgern bestehender
Bezirksbeirat als beratender Ausschuß zur Seite gestellt wurde, mit der Aufgabe,
"den Bezirksvorsteher in allen die Verwaltung des Stadtbezirks berührenden
Angelegenheiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen, zu beraten und als Bindeglied
zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung des Stadtbezirks das gegenseitige Vertrauen
zu fördern". Auch eine Bürgerversammlung mit Rechenschaftsbericht des
Bezirksvorstehers und der Gelegenheit zur Aussprache über Bezirksangelegenheiten, war
vorgesehen, um "der Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Verwaltung
und der Bevölkerung des Stadtbezirks zu dienen". Doch dies galt nur für die
äußeren Stadtbezirke.
Trotz mancher Mängel bewährten sich diese Beiräte. Die Stadt hielt ihren Versuch einer
Aktivierung der bürgerlichen Kräfte und der Schaffung einer möglichst volksnahen
Verwaltung für geglückt, was auch der Landtag so sah und deshalb bei der Neufassung der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am 1.4.1956 eine Rechtsgrundlage zur Förderung
der Selbstverwaltung und des örtlichen Gemeinschaftslebens schuf. Um der Ungleichheit ein
Ende zu bereiten konnten Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern auch ihre Innenstädte in
Stadtbezirke mit Bezirksbeiräten einteilen. Auf Bezirksämter wurde dort allerdings
verzichtet, da die Stadtverwaltungen ohnehin weitgehend in den Innenstädten angesiedelt
waren. Mit Wirkung vom 1.Oktober 1956 änderte deshalb Stuttgart seine Hauptsatzung, die
nun fünf neue Innenstadtbezirke (Mitte, West, Nord, Ost, Süd) vorsah. Damit war der
Stuttgarter Westen geboren worden. Die Einteilung der inneren Stadt in die 5 Bezirke
erfolgte nach den damaligen statistischen Bezirken, die auch auf geschichtliche
Entwicklung, Wirtschaft und Bewohnerstruktur Rücksicht genommen hatten. Die Grenze des
Westens verläuft deshalb heute entlang dem nordwestlichen Rand des Kräherwalds im
Feuerbacher Tal, die Rodelbahn hoch bis zur Doggenburg, über einige Biegungen um die
Schule im Sonnigen Winkel herunter bis zum Herdweg, weiter über Dillmann-, Falkert- und
Hegel- bis zu Seidenstraße, von dort entlang der früheren Stadtmauer über
Fritz-Elsaß-, Leuschner-, Weimar-, Herzog- und Paulinen- bis zur Marienstraße, diese
hoch und weiter entlang der Karlshöhe bis zu Hasenbergsteige und Blauem Weg. Zum
Stadtbezirk gehören auch weite Teile des Waldgebiets mit Bärenschlößle und Solitude.
Bis der Bezirksbeirat im Westen, dem ein vom Gemeinderat bestellter ehrenamtlicher
Bezirksvorsteher, bis 1966 "Ehrenbeamter auf Zeit", vorstand, seine
ehrenamtliche Arbeit beginnen konnte dauerte es, denn die Stimmenzahlen des Stadtbezirks
bei der Gemeinderatswahl im November 1956 sollte über die Zusammensetzung des
Bezirksbeirats entscheiden. Wahlanfechtungen sorgten dann für lange Verzögerungen.
Schließlich konnte am 11.September 1957, einen Tag nach Beschluß des Gemeinderats,
Dr.Theodor Pusch als erster Bezirksvorsteher von Stuttgart-West in sein Amt eingeführt
werden. Bürgermeister Hirn dankte Pusch und den vier Innenstadtkollegen für ihre
Bereitschaft "zu dieser Mitarbeit an der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung"
und drückte die Hoffnung aus, daß sie ihr Amt "zum Wohl der Bürger ihres
Stadtbezirks und stets im Blick auf das Ganze" führen mögen.
Dr.rer.pol. Theodor Pusch war 1895 in Sachsen-Anhalt geboren. Er hatte Rechts- und
Staatswissenschaften studiert und war danach in der Industrie sowie bei verschiedenen
Banken als Arbeitsrechtler tätig. 1938 zog er nach Stuttgart, wo er nach der
Kriegsgefangenschaft den Verband der Handelsvertreter leitete. Er wirkte aber auch bei der
Telefonseelsorege und in leitender Stellung beim Männerwerk der evangelischen
Landeskirche. Wie Altstadtrat Hermann Huß, der Nachfolger von Pusch als Bezirksvorsteher,
sich erinnert, lag ein Schwerpunkt der Arbeit des Ev.Männerwerks darin, bei den Bürgern
Demokratieverständnis zu entwickeln und sie zu motivieren, Verantwortung in Kirche und
Öffentlichkeit zu übernehmen. Die Parteizugehörigkeit spielte dabei keine Rolle. Auch
Huß fand so zur Komunalpolitik. Pusch, der seine Kraft bis 1969 dem Stadtbezirk widmete,
starb 1981.
Der Bezirksbeirat mit dem Bezirksvorsteher an der Spitze hat den Zweck, alle den
Stadtbezirk berührenden Angelegenheiten zu beraten und als Bindeglied zwischen Verwaltung
und Bevölkerung des Stadtbezirks das gegenseitige Vertrauen zu fördern. Die Zahl seiner
Mitglieder richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl und umfaßt entsprechend die
Hälfte der nach der Gemeindeordnung nötigen Gemeinderäte. Der Stuttgarter Westen, 1957
stärkster Stuttgarter Stadtbezirk mit knapp 76.000 Bewohnern (heute: unter 50.000), hatte
18 Mitglieder (heute:20), 8 von der SPD (heute:6), 5 von der CDU (heute:6), 4 von der
FDP/DVP (heute:1) und 1 von der UBL/FWV (heute 1, außerdem heute die Grünen:5 und die
Republikaner:1). Nur 6 Frauen gehörten damals dem Gremium als Mitglied oder
Stellvertreterin an, heute sind es 14.
Die erste Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-West fand am 19.September 1957 von 19.30
-20.45 Uhr in der Höheren Handelsschule für Mädchen, dem heutigen Wirtschaftsgymnasium
West, statt. Später traf man sich dann in der neuerrichteten Vogelsangschule, heute in
der Regel im Rathaus. Zu Beginn der ersten Sitzung erinnerte Dr.Pusch noch einmal daran,
daß der Bezirksbeirat in wichtigen Angelegenheiten zu hören sei, und er seine Stimme im
Interesse der Bürger zu erheben und seine Meinung gegenüber der Stadtverwaltung deutlich
zur Kenntnis zu bringen habe. Da mehrere Bezirksbeiräte auch Stadträte waren hoffte er
auf eine enge Verbindung zum Gemeinderat und seinen Ausschüssen. Die Arbeit des
Bezirksbeirats stellte er unter das Motto "Suchet der Stadt Bestes." Da Pusch,
wie alle Bezirksvorsteher im Westen bis heute, der CDU angehörte, wurde mit Direktor a.D.
Karl Schmid ein Mitglied der SPD zu seinem Stellvertreter gewählt.
Es ist interessant zu lesen, was damals und in den ersten Sitzungen, die ungefähr alle
4-6 Wochen stattfanden, zur Sprache kam, über was der Bezirksbeirät näher informiert
werden wollte und wurde: Im Schulhausbau gab es noch durch den Krieg Nachholbedarf, beim
Verkehr sorgten Unfallpunkte und gefährliche Kopfsteinpflasterstrecken für Unruhe.
Dagegen wurden beim Durchgangsverkehr Ende der 50er im Westen noch keine Probleme gesehen.
Beim Nahverkehr sah man überfüllte Straßenbahnen und den Bedarf für eine Buslinie
Kräherwald-Killesberg, die es für ein halbes Jahr auch gab. Straßenverbreiterungen, so
erfuhren die Bezirksbeiräte, seien nur durch Kriegsschäden möglich gewesen, nun aber
nicht mehr. Man sah die Verpflichtung Kinderspielplätze zu schaffen, die nicht von
Jugendlichen für Fußball belegt wurden, wollte den Spielplatz in der Silberburgstraße
"romantischer" gestalten und die Schulhöfe nachmittags zum Spielen freigegeben
sehen. Im Juni 1958 beschloß man am Vogelsang einen großen Spielplatz mit
"Rollerbahn und Kickplatz für Halbwüchsige" anzulegen, wofür der Sportplatz,
nach Regen nur eine Schlammpfütze, an die äußere Rotenwaldstraße verlegt werden
sollte. Aber es kam anders, der Sportplatz der SG West blieb. Gefordert wurde auch ein
Personalbau für die Frauenklinik Bismarckstraße, da es Schwestern über 30 nicht
zuzumuten sei, in Doppelzimmern zu wohnen. Verkehrsampeln wurden kritisiert, schlechte
Gehwege und überfüllte öffentlichen Papierkörbe, auch die Luftverschmutzung durch Ruß
und Rauch von Eisenbahn, manchen Metzgereien und vielen Firmen. Damals machte man sich
übrigens auch Gedanken, ob mit "Jungbürgerfeiern" junge Menschen für die
Politik und den Bezirksbeirat zu gewinnen seien, denn dessen Mitglieder waren vorwiegend
gesetzteren Alters. Heute sind im Bezirksbeirat viele Jüngere aktiv und in einigen
Stadtbezirken gibt es bereits spezielle Jugendbeiräte.
Für die Stadtverwaltung bedeuteten die Bezirksbeiräte einen Umlernprozeß, mußten
Planungen doch nun auch hier vorgestellt werden, was bis heute gelegentlich zu schier
unendlichen Diskussionen führt, andererseits wurde durch die Ortskenntnis der
Bezirksbeiräte bis heute manche Planung bürgerfreundlich und praxisnah korrigiert.
Manchmal wurde der Bezirksbeirat auch vor vollendete Tatsachen gestellt, so zeigte er sich
schon im Dezember 1957 bei seiner 3.Sitzung darüber befremdet, daß der Bau einer
Gleisschleife am Leipziger Platz ohne seine Anhörung vom Gemeinderat beschlossen worden
war und 1958 stellte ein Mitglied fest, daß Entschließungen und Empfehlungen des
Bezirksbeirats kaum Wirkung auf die Stadtverwaltung hätten. Dr.Posch sah dies anders. Er
habe stets bei der Verwaltung ein offenes Ohr gefunden. Die Bedeutung des Bezirksbeirats
hänge eben davon ab, was der Bezirksbeirat aus seinen Möglichkeiten macht. Dies zeigte
sich bei Puschs Nachfolger Hermann Huß, dem es trotz Widerstände der Verwaltung gelang
die beratende Tätigkeit des Beirats in eine politisch gestaltende umzumünzen und die
Bürger zur angeregten Teilnahme zu ermuntern. 1970 wurde für die Bezirksbeiräte der
inneren Stadt eine eigene Dienststelle beim Hauptamt eingerichtet, die diesen politischen
Nimbus aufnehmen sollte, später erhielten sie selbst Initiativ- und Antragsrecht. Huß
war es auch, der die bis dahin nicht-öffentlichen Sitzungen in der Regel öffentlich
machte. 1972 übergab er an Helmut Reichert, dem es vor allem um die Vermittlung zwischen
Bürger und Verwaltung ging, was neue Flächennutzungspläne und Verkehrsprojekte nötig
machten. Von 1980 an führte Günter Stegmeier das Amt des Bezirksvorsteher souverän wie
ein Oberbürgermeister, auch während dem Streit um die Verkehrsberuhigung. Seit 1991 ist
Rudolf Bläser mit großer Bürgernähe im Amt. Die Arbeit des Bezirksbeirats hat mit den
Jahren gewaltig zugenommen: 1958 fanden nur 5 Sitzungen statt, 1986 waren es 35.
Inzwischen ist ihre Zahl wieder zurückgegangen. Bis heute dürften rund 250 Bürgerinnen
und Bürger ehrenamtlich im Bezirksbeirat West gewirkt haben.
Damals als "komunales Selbstverwaltungsrecht" im Stadtbezirk gefeiert, wird man
heute, nach 40 Jahren eher vom "komunalen Mitspracherecht des Stadtbezirks"
sprechen, denn das letzte Wort hat immer der Gemeinderat. Doch könnte sich auch dies
einmal ändern, wird doch ein Etat für den Beirat und die Direktwahl seiner bisher von
den Parteien benannten Mitglieder gefordert. Aber das wird die Zukunft weisen. Bis dahin
ist den Bezirksbeiräten und dem Bezirksvorsteher zu wünschen, daß sie ihre
ehrenamtliche Aufgabe mit der Würde des Schwabenalters verbinden und ohne Rücksicht auf
die Parteien zum Wohle des Stadtbezirks weise Entscheidungen treffen.
Wolfgang Kress, erschienen im "Westblättle" Stuttgart
Sitzverteilung im Bezirksbeirat Stuttgart West ab 2004
CDU Fraktion
6 Mitglieder
SPD Fraktion
5 Mitglieder
Fraktion der Grünen 7 Mitglieder
FDP
1 Mitglied
FW
1 Mitglied
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